🤔 Häufig gestellte Fragen

 

«Können Mindestlöhne von Gemeinden erlassen werden?» 

Das Bundesgericht hat in seinem Entscheid zum Neuenburger Mindestlohn dargelegt, dass Kantone die Kompetenz haben, Mindestlöhne einzuführen. Ein Rechtsgutachten der Städte Zürich, Winterthur und Kloten bestätigt, dass auch die Gemeinden im Kanton Zürich diese Kompetenz haben. 


«Ist es nicht normal, dass Junge noch nicht so viel verdienen?»

Es geht nicht nur darum, junge Menschen anständig zu bezahlen. Das Tieflohnproblem begleitet Betroffene ihr ganzes Berufsleben: Mehr als 60 % der Tieflohnbeziehenden in der Stadt Zürich sind älter als 30 Jahre. 

«Führt der Mindestlohn zu einer höheren Arbeitslosigkeit?»

Das ist ein Schauermärchen, das leider seit Jahrzehnten erzählt wird. Notabene von der Konzern- und KMU-Lobby, die keine höheren Löhne zahlen will. In der Realität herrscht im Kanton Zürich praktisch Vollbeschäftigung bei gleichzeitigem Fachkräftemangel. Insbesondere in den Tieflohn-Branchen werden Hände ringend Arbeitskräfte gesucht. 

Auch ein Blick auf ökonomische Studien im In- und Ausland zeigt: Mindestlöhne schaden weder der Wirtschaft, noch führen sie zu höherer Arbeitslosigkeit. 2021 erhielt ein Ökonom den Nobelpreis, dessen jahrelange Forschung aufzeigt, dass Mindestlöhne keine negativen wirtschaftlichen Auswirkungen haben.

«Gilt der Mindestlohn auch für Lernende und Praktikanten?»

Der Gesetzestext sieht Ausnahmen vor: Wer ein Praktikum mit Ausbildungscharakter von höchstens zwölf Monaten absolviert, wird keinen Anspruch auf den Mindestlohn haben. Das Gleiche gilt für Lernende in anerkannten Lehrbetrieben. Auch Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren haben bei Ferienjobs keinen Anspruch auf den Mindestlohn.

Der Mindestlohn-Kompromiss enthält zudem eine Ausnahme für unter 25-Jährige ohne abgeschlossene Erstausbildung, damit der Anreiz für eine gute Ausbildung bestehen bleibt.

«Wer soll die Umsetzung kontrollieren?»

Die Schweiz hat viel Erfahrung mit der sozialpartnerschaftlichen Kontrolle der Arbeitsbedingungen. Auf diesem bewährten System aufbauend sollen auch die Lohnkontrollen für den städtischen Mindestlohn erfolgen.

«Was passiert, wenn sich ein Arbeitgeber nicht an den Mindestlohn hält?»

Zuerst muss sichergestellt werden, dass die betreffenden Arbeitnehmenden den korrekten Lohn nachbezahlt bekommen. Bei strafrechtlich relevanten Fällen kommt es ausserdem zu einer Anzeige. Schwerwiegende und wiederholte Verstösse führen zudem zum Ausschluss von der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen.